- Gesetz über das Branntweinmonopol
- Dritter Abschnitt: Herstellung und Reinigung des Branntweins und Einteilung der Brennereien
- Fünfter Abschnitt: Überwachung der Herstellung und Verwendung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen
- Zweiter Titel: Verschlußbrennereien
§ 56 BranntwMonG
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