§ 26a BranntwMonG
Gesetz über das Branntweinmonopol
Dritter Abschnitt: Herstellung und Reinigung des Branntweins und Einteilung der Brennereien
Erster Titel:
§ 26a
BranntwMonG
-
§ 26 BranntwMonG
§ 27 BranntwMonG