- Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
- Abschnitt 1: Sonderung von Grundstücken und dinglichen Nutzungsrechten
§ 4 BoSoG
Vollzug des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
In den Fällen des § 1 Nr. 2 bestimmen sich die festzulegenden dinglichen Rechtsverhältnisse nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.