- Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
- Abschnitt 2: Innergemeinschaftliches Verbringen
- Unterabschnitt 1: Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
§ 14b BmTierSSchV
(weggefallen)