- Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
- Teil 2: Befähigungen
- Kapitel 2: Erwerb von Befähigungszeugnissen
- Abschnitt 6: Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
§ 54 BinSchPersV
Lehrgänge für Maschinenkundige
Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.