Anlage 3 BewachV

(zu § 11 Absatz 7)Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfungnach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 702)(Familienname und Vorname)geboren am in wohnhaft in hat am vor der Industrie- und Handelskammer

die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.

Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.
Datenschutzrecht,

3.
Bürgerliches Gesetzbuch,

4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.

(Stempel/Siegel) (Ort und Datum)(Unterschrift)

Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer