Anlage 1 BewachV

(zu § 6 Absatz 2)Bescheinigungüber die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)(Familienname und Vorname)geboren am in wohnhaft in ist in der Zeit vom bis von der Industrie- und Handelskammer

über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.
Datenschutzrecht,

3.
Bürgerliches Gesetzbuch,

4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.

(Stempel/Siegel) (Ort und Datum)(Unterschrift)

Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer