Anlage 32 BewG

(zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURHofflächenpro Ar 6,62Zuschläge fürFlächeneinheitin EURWirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23