Anlage 20 BewG

(zu § 169 Abs. 5)Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3065)

1.Mehr flächenabhängige Zweige des TierbestandsPferdehaltung,Pferdezucht,Schafzucht,Schafhaltung,Rindviehzucht,Milchviehhaltung,Rindviehmast.

2.Weniger flächenabhängige Zweige des TierbestandsSchweinezucht,Schweinemast,Hühnerzucht,Entenzucht,Gänsezucht,Putenzucht,Legehennenhaltung,Junghühnermast,Entenmast,Gänsemast,Putenmast.