- Bewertungsgesetz
- Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
- Vierter Abschnitt: Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
- B.: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§ 144 BewG
Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts
Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.