- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
- Abschnitt 3: Hinterbliebenenversorgung
§ 16 BeamtVG
Allgemeines
Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst
1.
Bezüge für den Sterbemonat,
2.
Sterbegeld,
3.
Witwengeld,
4.
Witwenabfindung,
5.
Waisengeld,
6.
Unterhaltsbeiträge,
7.
Witwerversorgung.