§ 32 BeamtStG
Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 32
BeamtStG
Wartezeit
Die Versetzung in den Ruhestand setzt die Erfüllung einer versorgungsrechtlichen Wartezeit voraus.
§ 31 BeamtStG
§ 33 BeamtStG