§ 21 BeamtStG

Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

1.Entlassung,

2.Verlust der Beamtenrechte,

3.Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder

4.Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.