§ 4 BaubetrV 1980
Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist
§ 4
BaubetrV 1980
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 1980 in Kraft.
§ 3 BaubetrV 1980