- Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
§ 78 BauGB
Verfahrens- und Sachkosten
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.