- Bundeszentralregistergesetz
- Zweiter Teil: Das Zentralregister
- Erster Abschnitt: Inhalt und Führung des Registers
§ 8 BZRG
Sperre für Fahrerlaubnis
Hat das Gericht eine Sperre (§ 69a des Strafgesetzbuchs) angeordnet, so ist der Tag ihres Ablaufs in das Register einzutragen.