§ 3 BZRG

Inhalt des Registers

In das Register werden eingetragen

1.strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),

2.(weggefallen)

3.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),

4.gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),

5.gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,

6.nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).