Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.
BVerfG, vom 1.6.1960,
Az. 1 BvL 21/69
Dieser allgemeine Grundsatz des Prozeßrechts findet auch in verschiedenen Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eine Stütze (vgl. §§ 41, 47, 96 BVerfGG).
BVerfG, vom 1.6.1960,
Az. 1 BvL 21/69
Dieser allgemeine Grundsatz des Prozeßrechts findet auch in verschiedenen Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eine Stütze (vgl. §§ 41, 47, 96 BVerfGG).