Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Bundesverfassungsgericht Rechts- und Amtshilfe. Fordert das Bundesverfassungsgericht Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.
BVerfG, vom 2.0.1994,
Az. 2 BvR 806/94
Auf Anfrage gemäß § 27 Satz 1 BVerfGG hat der Leiter der zuständigen Justizvollzugsanstalt Willich I mitgeteilt, daß aus personellen Gründen in der Zweiganstalt Mönchengladbach, in der sich der Beschwerdeführer befinde, freitags ein sogenannter 'Spartag' (verstärkter Wochenenddienst mit Einteilung von 20 anstelle von 25 Bediensteten) gefahren werde.
BVerfG, vom 2.0.1994,
Az. 2 BvR 806/94
Auf Anfrage gemäß § 27 Satz 1 BVerfGG hat der Leiter der zuständigen Justizvollzugsanstalt Willich I mitgeteilt, daß aus personellen Gründen in der Zweiganstalt Mönchengladbach, in der sich der Beschwerdeführer befinde, freitags ein sogenannter 'Spartag' (verstärkter Wochenenddienst mit Einteilung von 20 anstelle von 25 Bediensteten) gefahren werde.
BVerfG, vom 4.5.1993,
Az. 2 BvR 1842/93
Das Fachgericht hätte es andernfalls in der Hand - zu demal nach der Aktenanforderung durch das Bundesverfassungsgericht (§ 27 Satz 2 BVerfGG) -ß einer Fortdauer der unmittelbaren Beschwer durch Entscheidung über den entsprechenden Antrag derart zu begegnen, daß das Bundesverfassungsgericht vorher nicht mehr entscheiden kann.
BVerfG, vom 4.5.1993,
Az. 2 BvR 1842/93
Das Fachgericht hätte es andernfalls in der Hand - zu demal nach der Aktenanforderung durch das Bundesverfassungsgericht (§ 27 Satz 2 BVerfGG) -ß einer Fortdauer der unmittelbaren Beschwer durch Entscheidung über den entsprechenden Antrag derart zu begegnen, daß das Bundesverfassungsgericht vorher nicht mehr entscheiden kann.
BVerfG, vom 4.7.1992,
Az. 2 BvR 1291/94
Auf Ersuchen gemäß § 27 Satz 1 BVerfGG teilte der Leitende Oberstaatsanwalt unter dem 4. Juli 1994 mit, daß die Anklageschrift mit Datum vom 15. Juni 1994 bereits nach der Vorlage des vorläufigen Berichts der Steuerfahndung vom 17. März 1994 erstellt worden sei, wobei allerdings parallel dazu noch diverse Arbeiten an Aufstellungen, Zusammenstellungen (z.B. des kompletten Buchführungswerks), Beschriftungen, Vervollständigungen und Anlegung der Beweismittelbände durch die Steuerfahndung zu leisten gewesen seien.