- Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen
Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
- Fünfter Abschnitt: Zahlungspflicht der Bundesrepublik Deutschland
- Erster Titel: Lastentragung und Rangfolge der Ansprüche
§ 33 BRüG
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