- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Fünfter Teil: Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Siebenter Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 117a BRAO
Verteidigung
Auf die Verteidigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Strafprozeßordnung nicht anzuwenden.