- Bundespersonalvertretungsgesetz
- Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst
- Kapitel 5: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
- Abschnitt 2: Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats
§ 93 BPersVG
Errichtung
In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.