(Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 2)Bild 1 AndreaskreuzDer Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, daß die Strecke elektrische Fahrleitung hatBild 2 LichtzeichenBei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht seinBild 3 Lichtzeichen mit HalbschrankeBei beengten Verhältnissen gelten die Angaben zu Bild 2 entsprechend.Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein.