- Bundesnotarordnung
- Erster Teil: Das Amt des Notars
- Zweiter Teil: Notarkammern und Bundesnotarkammer
- Dritter Teil: Aufsicht. Disziplinarverfahren
- 2. Abschnitt: Disziplinarverfahren
§ 95 BNotO
Notare und Notarassessoren, die schuldhaft die ihnen obliegenden Amtspflichten verletzen, begehen ein Dienstvergehen.