§ 3 BNichtrSchG
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln
§ 3
BNichtrSchG
Hinweispflicht
Auf das Rauchverbot nach §
1
ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
§ 2 BNichtrSchG
§ 4 BNichtrSchG