- Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- Abschnitt 2: Einstellung
- Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 17 BLV
Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 14 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.