- Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- Abschnitt 2: Einstellung
- Unterabschnitt 2: Vorbereitungsdienste
§ 14 BLV
Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.