§ 64 BLG
Bundesleistungsgesetz
Zweiter Teil: Verfahren
Zweiter Abschnitt: Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung
§ 64
BLG
Für die Zustellungen im Festsetzungsverfahren gilt §
47
entsprechend.
§ 63 BLG
§ 65 BLG