§ 11 BKrFQG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
§ 11
BKrFQG
Übergangsvorschriften
§ 7a Absatz 2, 3 und 5 ist erst ab dem 1. April 2017 anzuwenden.
§ 10 BKrFQG