§ 11 BGebG

Gebührenarten

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

1.
durch feste Sätze (Festgebühren),

2.
nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder

3.
durch Rahmensätze (Rahmengebühren).