- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
- Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
- Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag
- Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum
- Kapitel 5: Beendigung des Mietverhältnisses
- Unterkapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 570 BGB
Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.