BGH, BESCHLUSS vom 4.11.1998,
Az. IX ZR 270/97
Danach hat der Beklagte nicht gemäß dem 'Gebot des sichersten Weges' (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 450 m.w.N.) den Erblasser mit der notwendigen Klarheit darüber belehrt, daß er - unabhängig von der Rückgabe der in amtlicher Verwahrung befindlichen letztwilligen Verfügung - durch ein neues eigenhändiges Testament den Kläger zu seinem Alleinerben einsetzen konnte (§§ 2253, 2254, 2258 Abs. 1 mit §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB).