- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 5: Erbrecht
- Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
- Titel 3: Erbschaftsanspruch
§ 2030 BGB
Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.