BGH, BESCHLUSS vom 3.0.1978,
Az. IV ZB 9/76
Wird er von einem Geschäftsunfähigen gestellt, so liegt darin eine Anregung für das Vormundschaftsgericht, von Amts wegen zu untersuchen, ob die Pflegschaft nach § 1919 BGB aufgehoben werden muß (Bestätigung von BGHZ 48, 147 ff).