- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 4: Familienrecht
- Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Titel 1: Vormundschaft
- Untertitel 6: Beendigung der Vormundschaft
§ 1882 BGB
Wegfall der Voraussetzungen
Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.