- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 4: Familienrecht
- Abschnitt 3: Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Titel 3: Rechtliche Betreuung
- Untertitel 2: Führung der Betreuung
- Kapitel 3: Vermögensangelegenheiten
- Unterkapitel 5: Genehmigungserklärung
§ 1855 BGB
Erklärung der Genehmigung
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.