- Bürgerliches Gesetzbuch
 
    
    - Buch 4: Familienrecht
 
    
    - Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
 
    
    - Titel 1: Vormundschaft
 
    
    
    -  Untertitel 2: Führung der Vormundschaft
 
    
     § 1828 BGB 
    Erklärung der Genehmigung
     Das Familiengericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Vormund gegenüber erklären.