- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 4: Familienrecht
- Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Titel 1: Vormundschaft
- Untertitel 2: Führung der Vormundschaft
§ 1828 BGB
Erklärung der Genehmigung
Das Familiengericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Vormund gegenüber erklären.