- Bürgerliches Gesetzbuch
- Buch 4: Familienrecht
- Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Titel 1: Vormundschaft
- Untertitel 1: Begründung der Vormundschaft
§ 1781 BGB
Untauglichkeit zur Vormundschaft
Zum Vormund soll nicht bestellt werden:
1.
wer minderjährig ist,
2.
derjenige, für den ein Betreuer bestellt ist.