- Bürgerliches Gesetzbuch
 
    
    - Buch 4: Familienrecht
 
    
    - Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
 
    
    - Titel 6: Eheliches Güterrecht
 
    
    
    -  Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht
 
    
     § 1386 BGB 
    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
     Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen.