- Bürgerliches Gesetzbuch
 
    
    - Buch 3: Sachenrecht
 
    
    - Abschnitt 4: Dienstbarkeiten
 
    
    - Titel 2: Nießbrauch
 
    
    
    -  Untertitel 2: Nießbrauch an Rechten
 
    
     § 1076 BGB 
    Nießbrauch an verzinslicher Forderung
     Ist eine auf Zinsen ausstehende Forderung Gegenstand des Nießbrauchs, so gelten die Vorschriften der §§ 1077 bis 1079.