Der Verfolgte kann an Stelle der Kapitalentschädigung eine Rente wählen. Die Rente wird ohne Rücksicht auf die Höhe der Kapitalentschädigung auf Lebenszeit geleistet.
BGH, URTEIL vom 4.1.1978,
Az. IX ZR 63/74
die Rente nach § 81 BEG auf die Berufsschadenswitwenrente (§ 85 BEG) nach Maßgabe des § 85 Abs. 2 Satz 2 BEG angerechnet wird und nicht umgekehrt (vgl. BGH RzW 1969, 563).