- Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
- Neunter Abschnitt: Entschädigungsorgane und Verfahren
- Erster Titel: Entschädigungsorgane
§ 173 BEG
Entschädigungsorgane sind
1.
die Entschädigungsbehörden der Länder,
2.
die Entschädigungsgerichte.