- Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
- Dritter Titel: Schaden an Freiheit
- Siebenter Titel: Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
- II.: Schaden im beruflichen Fortkommen
- 3.: Unselbständige Berufe
- B.: Öffentlicher Dienst
- III.: Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen
- 1.: Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
§ 132 BEG
Für Schäden an anderen als den in §§ 127 bis 129 behandelten Versicherungen wird keine Entschädigung nach diesem Gesetz geleistet.