BGH, URTEIL vom 4.10.1973,
Az. IX ZR 161/70
Zur laufenden Rente gehören nicht nur die in der Zukunft nach § 12 BEG fällig werdenden Rentenbeträge, sondern auch die für den laufenden Monat geschuldete Rente (BGH RzW 1963, 361 Nr. 11).
BGH, URTEIL vom 4.5.1970,
Az. IX ZR 165/69
Eine Sachentscheidung setzt mithin voraus, daß der Antragsteller zuvor von der Weiterverfolung eines Gesundheitsschadensanspruchs in der Vorstellung Abstand genommen hatte, er habe zwar Uber den Oktober 1933 hinaus (§ 12 BEG) an einem erheblichen verfolgungsbedingten Gesundheitsschaden gelitten (§ 31 Abs. 1 BEG), eine Entschädigung werde aber für diesen Zeitraum aus medizinischen Gründen nicht durchzusetzen sein (BGH aaO).
BGH, vom 6.8.1965,
Az. IX ZR 105/68
Die Rente nach § 12 BEG wäre daher ab 1. November 1953 zu zahlen, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente erfüllt hat (BGH RzW 1959, 324).