§ 11 BBodSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Dritter Teil: Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 11
BBodSchG
Erfassung
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.
§ 10 BBodSchG
§ 12 BBodSchG