- Berufsbildungsgesetz
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
§ 25 BBiG
Unabdingbarkeit
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.