(Fundstelle: BGBl. I 2015, 885; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)1Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen1.1Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz1.2Früherkennungsuntersuchungen1.2.1U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben1.2.2U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben1.2.3J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben1.2.4Einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen für männliche beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben2Schutzimpfungen2.1Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen2.2Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen2.3Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen, die das neunte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben