§ 2 AuslPflVG
Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
§ 2
AuslPflVG
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt nur für Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort nicht im Inland haben.
§ 1 AuslPflVG
§ 3 AuslPflVG