§ 84 AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Kapitel 7: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 84
AufenthV
Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.
§ 83 AufenthV
Anlage A AufenthV