- Aufenthaltsverordnung
- Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Abschnitt 3: Visumverfahren
§ 32 AufenthV
Zustimmung der obersten Landesbehörde
Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.